Caspers-Merk zum weltweiten Tag des alkoholgeschädigten
Kindes
Alkoholschädigungen bei Kindern in der Schwangerschaft - ein vermeidbares Risiko
Etwa 10.000 Kinder pro Jahr leiden in Deutschland an den
gesundheitlichen Folgen des Alkoholkonsums ihrer Mütter während der
Schwangerschaft. Bei jährlich über 2.000 Kindern äußern sich die Schädigungen
mit Wachstumsstörungen, körperlichen Deformierungen sowie geistigen und
seelischen Behinderungen in dem Krankheitsbild des Fetalen-Alkohol-Syndroms
(FAS).
Anlässlich des weltweiten Tages des alkoholgeschädigten Kindes am 09.
September erklärt die Parlamentarische Staatssekretärin und Drogenbeauftragte
der Bundesregierung, Marion Caspers-Merk:
„Schätzungsweise 9,3 Millionen Menschen in Deutschland trinken Alkohol in
riskanter Weise 1,6 Millionen sind behandlungsbedürftig alkoholkrank. Rund ein
Drittel davon sind Frauen und haben das Risiko, ein durch Alkohol geschädigtes
Kind zur Welt zu bringen. Die Schädigung des Kindes ist abhängig von der Dauer,
der Menge und der Art und Weise des Trinkens während der Schwangerschaft. Schon
ein geringer Alkoholkonsum während der Schwangerschaft oder vereinzelte
Trinkexzesse können zu erheblichen gesundheitlichen Beeinträchtigungen des
ungeborenen Kindes führen. Deshalb ist ein Verzicht auf Alkohol während der
Schwangerschaft der einzig richtige Weg.“
Die meisten Frauen reduzieren ihren Alkoholkonsum während der Schwangerschaft
bzw. stellen ihn ganz ein. Psychisch stark belastete Frauen setzen ihren
Alkoholkonsum während der Schwangerschaft jedoch oft fort. Frauen mit einem
problematischen Alkoholkonsum werden zudem von ärztlichen oder psychologischen
Hilfsangeboten nicht ausreichend erreicht oder sie entziehen sich diesen Hilfen.
Die Einstellung des Alkoholkonsums ist selbst im späteren
Schwangerschaftsstadium noch sinnvoll.
„Wichtig ist eine breite und frühzeitige Aufklärung über mögliche
Schädigungen des Kindes im Mutterleib durch Alkohol. Bestehende Suchtprobleme
müssen in der Schwangerenberatung erkannt und geeignete Hilfs- und
Unterstützungsangebote den betroffenen Frauen vermittelt werden“, betont
Caspers-Merk.
Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung hat deshalb im Jahr 2002
Materialien zur Früherkennung von alkoholbedingten Problemen in der
Schwangerschaft publiziert. Ein Beratungsleitfaden zur Kurzintervention bei
Patienten mit Alkoholproblemen wurden für Gynäkologen, Hebammen und andere
medizinische Berufe in einzelnen Bundesländern vertrieben. Diese werden auf
Anfrage an alle Interessenten verschickt. Die Broschüre "Alkoholfrei durch die
Schwangerschaft" wurde inzwischen zehntausendmal, der Beratungsleitfaden für die
ärztliche Praxis zwanzigtausendmal und das Faltblatt "Auf dein Wohl mein Kind"
über hunderttausendmal vertrieben.
Die Materialien können kostenlos unter folgender Adresse bestellt werden:
Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung, 51101 Köln, Fax: 0221-8992257,
e-mail: order@bzga.de
Betroffene Frauen können sich zur Beratung und für Hilfsangebote neben den
behandelnden Arzt an die Suchtberatungsstellen in jeder Stadt in Deutschland
wenden. Auch über das Internet stehen unter
www.fasworld.de hilfreiche
Informationen und Kontaktadressen über eine Selbsthilfeorganisation zur
Verfügung.